Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Deborah Solutions GmbH
Sinbronner Straße 90, 90449 Nürnberg
Geschäftsführer: Gabriel Perlin

  1. Geltungsbereich
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Deborah Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
    (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Vertragsabschluss
    (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
    (2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder durch Ausführung der Leistung zustande.
    (3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  3. Leistungsumfang und Ausführung
    (1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
    (2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
    (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen durch geeignete Subunternehmer ausführen zu lassen.
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    (1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung
    zu stellen.
    (2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    (1) Es gelten die im Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
    (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Bei Projekten mit außergewöhnlich hohen Materialkosten kann
    eine höhere Anzahlung (maximal 50 %) vereinbart werden, sofern dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
    (3) Der Restbetrag ist nach Abnahme bzw. Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
    (4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen.
    (5) Bei ausstehenden Zahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.
  6. Fahrt- und Nebenkosten
    (1) Anfahrtskosten werden gesondert berechnet und im Angebot ausgewiesen.
    (2) Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Auslagen für Genehmigungen, Entsorgungskosten, Gebühren) werden gesondert berechnet, sofern sie im Angebot oder in der
    Rechnung ausdrücklich ausgewiesen sind.
  7. Widerrufsrecht für Verbraucher
    (1) Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
    (2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
    (3) Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt und bestätigt, dass er im Falle des Widerrufs
    Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten hat.
  8. Termine und Fristen
    (1) Leistungstermine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
    (2) Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Fristen einzuhalten. Termine gelten jedoch als voraussichtlich.
    (3) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, Krankheit oder Lieferengpässen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist.
  9. Besichtigungen
    (1) Vor-Ort-Besichtigungen/Inspektionen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Satz sowie den Anfahrtskosten.
    (2) Entscheidet sich der Auftraggeber für die Ausführung des angebotenen Projekts, wird die Besichtigungspauschale auf den Auftragswert angerechnet.
    (3) Für Projekte, die auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden, wird die Besichtigungspauschale nicht angerechnet.
  10. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
    (1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Ware geht mit Übergabe an den Auftraggeber über.
    (2) Sämtliche gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  11. Gewährleistung
    (1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.
    (2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
    (3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
    (4) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, ebenso wenig für vorbestehende Mängel an elektrischen Anlagen des Auftraggebers.
  12. Haftung
    (1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
    (3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  13. Kündigung und Rücktritt durch den Auftraggeber
    (1) Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung den Vertrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu verlangen, sofern die Arbeiten noch nicht begonnen haben.
    (2) Hat der Auftragnehmer bereits mit den Arbeiten begonnen, sind die bis dahin angefallenen Kosten vollständig zu erstatten; zusätzlich kann eine pauschale Entschädigung von 10 % der restlichen Auftragssumme verlangt werden.
    (3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  14. Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (2) Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Für Verträge
    mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.